Blog Grundstücksverkauf München
Hilfreiche Fachartikel und Checklisten rund um das Thema Grundstück erfolgreich verkaufen
Bei jedem Grundstücksverkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich, denn Immobiliengeschäfte laufen sehr formell ab, ansonsten sind sie ungültig. Da ist es nur logisch, dass bei dem Notarvertrag zur Unterzeichnung des Kaufvertrags der Verkäufer anwesend sein muss. Ist ihm dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, kann er den Grundstücksverkauf in München durch einen Bevollmächtigten vornehmen lassen. Doch auch dafür müssen gewisse Formalitäten berücksichtigt werden, damit der Bevollmächtigte tatsächlich im Namen des Verkäufers handeln darf. Hier sind wichtige Hinweise, was es bei einem Grundstücksverkauf mit Vollmacht zu beachten gibt.
Grundstücksverkauf mit Vollmacht: die Verkaufsvollmacht Eine Vollmacht zum Grundstücksverkauf wird oft Verkaufsvollmacht genannt. Dies liegt daran, dass sie exklusiv dazu genutzt wird, das Grundstück mit Vollmacht zu veräußern. In der Praxis wird diese Vollmacht oft an einen Makler oder einen Familienangehörigen erteilt. Soll das Areal von einer Erbengemeinschaft verkauft werden, erhält oft einer der Erben für den Grundstücksverkauf die Vollmacht. Immerhin sind oft nicht alle Erben vor Ort anwesend oder möchten sich um den aufwendigen Verkaufsprozess intensiv kümmern. Tipps für die Vollmacht für den Grundstücksverkauf Eine Vollmacht sollten Sie nicht blind erteilen. Hier sind ein paar Tipps:
Vollmacht für den Grundstücksverkauf und ihre Form Theoretisch lassen sich Vollmachten formlos erteilen. Jedoch muss bei dem Grundstücksverkauf die Vollmacht eine Form aufweisen, die sie rechtlich bindend werden lässt. So muss sie schriftlich sein und eine notarielle Beglaubigung besitzen, wenn der Bevollmächtigte auch die Unterzeichnung des Kaufvertrags übernimmt. Dafür gibt es in der Praxis zwei Varianten:
Grundstücksverkauf mit Vorsorgevollmacht: Was ist das? Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, welches für Notsituationen vorgesehen ist. Eine Person – oft das eigene Kind oder andere nahe Angehörige – wird als Bevollmächtigter eingetragen, der für den Vollmachtgeber Entscheidungen treffen kann, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Insbesondere Senioren stellen oft eine Vorsorgevollmacht aus, denn mit ihr lassen sich unnötige Umstände und Kosten sparen. Dank Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht keinen kostenpflichtigen Betreuer einsetzen, sobald bedeutsame finanzielle Entscheidungen anstehen. Grundstücksverkauf und Vorsorgevollmacht: Was gibt es zu beachten? Bei dem Thema Vorsorgevollmacht und Grundstücksverkauf kommt häufig die Frage auf, inwiefern der Vollmachtnehmer für die Vollmachtgeber auch den Grundstücksverkauf übernehmen kann. Diese Frage ist berechtigt, denn es gibt ein paar wichtige Aspekte zu berücksichtigen. So ist eine schriftliche Vorsorgevollmacht nicht ausreichend, um für den Vollmachtgeber das Grundstück zu verkaufen. Immerhin ist für die Änderungen im Grundbuch eine öffentlich beglaubigte aber noch besser notariell beurkundete Unterschrift des Grundstückbesitzers unerlässlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass für den Grundstücksverkauf die Vorsorgevollmacht explizit ausweist, dass der Bevollmächtigte Immobiliengeschäfte vornehmen darf. Zudem sollte die Vollmacht notariell beglaubigt sein, um etwaige Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden. Grundstücksverkauf mit Generalvollmacht: Ist das möglich? Ja, dies ist möglich. Dafür ist ratsam, dem Bevollmächtigten dieses Recht explizit einzuräumen. Aus diesem Grund sollte eine Generalvollmacht für den Grundstücksverkauf nicht lapidar erstellt werden. Weitere Rechte, die eine Generalvollmacht in der Regel enthält, sind:
Obgleich sogar eine Generalvollmacht den Einsatz von Medikamenten regeln kann, gilt sie nie für höchstpersönliche Geschäfte. Hierzu zählen Scheidung, Eheschließung und Regelung der Erbfolge. Grundstücksverkauf mit Generalvollmacht: Was ist bei der Form zu bedenken? Eine Vollmacht zum Grundstücksverkauf ist formbedürftig. Dies liegt daran, dass Eintragungen ins Grundbuch (§ 29 Abs. 1 GBO) ohne schriftliche Vorlage der Vollmacht unmöglich sind. Darüber hinaus kann eine Generalvollmacht nur notariell wirksam vergeben werden. Wie wichtig dies ist, zeigt ein Gerichtsurteil aus Bonn. Eine Seniorin hatte ihrer Tochter handschriftlich eine Generalvollmacht erteilt. Als die Dame dement wurde, ins Pflegeheim kam und nicht mehr geschäftsfähig war, wollte die Tochter zur Begleichung der Pflegekosten die Immobilie der Seniorin verkaufen. Das Gericht in Bonn urteilte, dass dies nicht möglich sei. Die Begründung war: Die Vollmacht für das Immobiliengeschäft war ohne notarielle Beglaubigung aufgesetzt worden. Grundstücksverkauf mit Vollmacht: sorgsam erteilt ein wirksames und hilfreiches Mittel Eine Vollmacht für Immobiliengeschäfte kann unerlässlich sein. Dies trifft insbesondere auf Personen zu, die beispielsweise im Ausland leben und deshalb ein Immobiliengeschäft nicht abwickeln können. Auch Krankheit ist ein häufiger Grund für die Erteilung einer Vollmacht. Dank der großen Vielfalt an Vollmachten können Sie flexibel entscheiden, welche Rechte der Bevollmächtigte erhält. Wem Sie die Vollmacht erteilen, können Sie ebenfalls frei bestimmen. Bei Grundstücksverkaufen sind es oft nahe Angehörige, sehr gute Freunde oder auch der seriöse Immobilienmakler in München. Wichtig ist nur, dass bei der Vollmachtserteilung eine bestimmte Form eingehalten wird, damit der Verkauf des Grundstücks oder der Immobilien sich nicht im Nachhinein als unwirksam erweist.
0 Kommentare
Hinterlasse eine Antwort. |
AuthorWrite something about yourself. No need to be fancy, just an overview. Archives
Januar 2020
Categories
Alle
|
|
|
Telefon089 - 131320
|
info@immobilienfischer.de
|