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ei Geschäften mit Immobilien und Grundstücken fallen Kosten an. Die Liste ist lang und für Käufer sowie Verkäufer ist vor allem interessant, wer welche Kosten trägt. In diesem Beitrag dreht sich alles um die Vermessung. Lesen Sie hier nach, wer für die Vermessung eines Grundstücks in München die Kosten trägt und was es mit der Vermessung eigentlich auf sich hat.

Wann wird eine Vermessung des Grundstücks vorgenommen?

Vermessungen können zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Zumeist finden sie beim Grundstückskauf statt oder sobald der Bauantrag gestellt werden soll. Darüber hinaus gibt es die Baukontrollmessung, die zum Baubeginn erfolgt. Die Gebäudeeinmessung wird bei Baufertigstellung vorgenommen.

Besteht eine Pflicht zur Vermessung?

Wer ein Grundstück erwirbt, muss dieses nicht vermessen lassen. Es besteht demnach keine Pflicht. Allerdings kann es sehr sinnvoll sein, sie vornehmen zu lassen. Hierzu gehören folgende Fälle:

  • Es wird nur ein Teil der Liegenschaft verkauft.
  • Die Örtlichkeit verfügt über keine Grenzmarken.
  • Es besteht der Verdacht, die Grenzsteine könnten an der falschen Position stehen.
  • Zaun- oder Gebäudeverlauf erscheint nicht konform mit den Grundstücksgrenzen.

Wann ist eine Vermessung beim Kauf ungeteilter Grundstücke ratsam?

Wer Rechtssicherheit haben möchte, kommt um eine Vermessung nicht herum. Nur sie kann feststellen, ob die angegebenen Grenzen tatsächlich richtig gezogen sind. Sobald also Zweifel am Grenzverlauf bestehen, ist die Grundstücksvermessung der geeignete Weg. Manchmal werden Grenzzeichen auch überbaut. Zäune oder Sträucher überdecken sie, sodass Ungewissheit besteht. Darüber hinaus gibt es noch immer Grundstücke, die nie mit moderner Geodäsie vermessen wurden.

Wie hoch sind die Vermessungskosten?

Die Kosten für die Grenzvermessung sind abhängig vom jeweiligen Bundesland. So hat auch Bayern eine amtliche Gebührenordnung für seine Vermessungskosten. Für gewöhnlich setzen sie sich aus einem Sockelbeitrag sowie den Bodenkosten zusammen. Die Praxis zeigt, dass die Vermessungskosten für ein Grenzvermessungsverfahren bei um die 2.000 Euro liegen können. Das ist ein erheblicher Betrag, weswegen so häufig die Frage aufkommt: Käufer oder Verkäufer – Wer zahlt die Vermessungskosten?​

Extra-Tipp: Eine sogenannte hoheitliche Grenzvermessung ist sehr aufwendig. Manchmal reicht es jedoch aus, den Grenzverlauf mit einem Grenzzeugnis festzustellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund die Hälfte weniger.

Alternative Grenzanzeige: Was ist das?

Eine Grenzanzeige ist eine Möglichkeit, eine Vermessung besonders kostengünstige vornehmen zu lassen. Warum? Hierfür werden nur die Dokumente aus dem Kataster genommen, um die Grenzen zu vermessen. Die Grenzanzeige kann beispielsweise angewendet werden, wenn lediglich Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf aufkamen und keinerlei Baumaßnahmen an der Grenze vorgesehen sind. Ein Fachmann kann Sie darüber aufklären, welches Vermessungsverfahren für Sie geeignet ist.

Beantragung der Vermessung eines Grundstücks

Für eine Vermessung des Grundstücks ist es wichtig, dass Sie einen entsprechenden Antrag in einem amtlich anerkannten Büro für Vermessung vornehmen. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag nur vom Eigentümer gestellt werden kann. Alternativ dazu kann er eine ausdrückliche Genehmigung darüber geben. Sie sollten bedenken, dass Sie selbst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Umschreibung im Grundbuch noch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Deshalb kann es sein, dass der Käufer Sie darum bittet, die Vermessung zu beantragen.

Was hat es mit dem Grenztermin auf sich?

Im Rahmen der Vermessung wird allen Beteiligten die Grenzherstellung aufgezeigt. Dieser Termin wird auch Grenztermin genannt. Bei ihm sind der Grundstückseigentümer, der etwaige Käufer des Areals und die Eigentümer von den angrenzenden Grundstücken anwesend. Der komplette Termin wird in einem Protokoll dokumentiert. Dabei ist es wichtig, dass alle Parteien der Anerkennung des Grenzverlaufs zustimmen müssen.

Wer etwas gegen den Grenzverlauf hat, muss dies nun sagen. Stimmen alle Parteien zu, erfolgt eine Abmarkung der fixierten Grundstücksgrenze. Dies wird mithilfe von sichtbaren Grenzzeichen vorgenommen.

Im Anschluss an den Grenztermin erfolgt die Einreichung der Vermessungsunterlagen bei der jeweiligen Katasterbehörde. Jetzt folgt eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Danach werden sie geprüft. Ist die Prüfung positiv, nimmt das Katasteramt die Grenzverläufe auf und lässt sie ins Grundbuch eintragen.

Grundstück verkaufen: Wer zahlt die Vermessungskosten?

Die Hauptfrage dieses Artikels steht nicht ohne Grund am Schluss. Die Beantwortung lässt sich aus den oben stehenden Ausführungen herleiten. So kann ganz nach Einzelfall eine unterschiedliche Interessenlage bezüglich der Vermessung bestehen. Manchmal benötigt bereits der Verkäufer eine Grundstücksvermessung, manchmal jedoch erst der Käufer. Wer die Vermessungskosten zahlt, hängt daher vom Einzelfall ab.

Grundsätzlich gilt die Pauschalregel: „Wer die Musik bestellt, zahlt sie.“

Wer die Vermessung wünscht, kommt für die Vermessungskosten auf. Die Praxis bestätigt dies: Haben beide Parteien ein Interesse an der Vermessung, können sie sich die Kosten teilnehmen. Oft zahlt der Käufer alleinig dafür, da er ein grundlegendes Interesse daran hat. In jedem Fall ist es wichtig, die Einigungen über die Kostenübernahme im Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Auf diese Weise entstehen keine Unsicherheiten.

Ziehen Sie einen Immobilienmakler aus München für Ihren Grundstücksverkauf heran, kann dieser Ihnen ebenfalls wichtige Fragen rund um das Thema Vermessung beantworten.

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Publiziert am 
Nov 4, 2019
 in Kategorie:
Kosten

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